Elternbrief vom 17.04.2020

Schulöffnung erst ab 4. Mai 2020                                     

Liebe Eltern,

wie Sie sicher bereits über die Medien erfahren haben, werden die Grundschulen nach aktuellem Stand erst wieder am Montag, dem 4. Mai 2020, und dann voraussichtlich auch nur für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen öffnen. In der Zwischenzeit erarbeitet die Schulministerkonferenz neue Pläne für die weitere Vorgehensweise nach dem 4. Mai 2020. Zurzeit können wir noch nicht sagen, ab wann der Unterricht für die Klassen 1, 2 und 3 wieder stattfindet. Sobald wir hierzu neue Informationen erhalten, werden wir Sie benachrichtigen!

Notbetreuung wird fortgesetzt

Ab kommendem Montag bleibt unsere Notbetreuung wie bekannt weiterhin geöffnet. Möglicherweise werden in der zweiten Woche nach den Ferien zusätzliche Berufsgruppen berücksichtigt, wir erwarten hierzu noch neue Anweisungen aus dem Schulministerium. Natürlich werden Sie dann dazu zeitnah informiert!
Die Eltern der Kinder, die derzeit von uns betreut werden, wurden alle heute von mir persönlich kontaktiert.

Wie geht es weiter mit dem „Homeschooling“?

Wir Lehrkräfte haben uns über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Arbeitsmaterials für Ihr Kind verständigt. Sie erhalten die Arbeitsmaterialien auf den gewohnten Wegen.

Wir alle wissen um die schwierige Situation für alle Beteiligten und hoffen trotzdem, dass wir als Schulgemeinschaft das Beste daraus machen werden.

Wir Lehrkräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuung vermissen „unsere" Kinder sehr und hoffen auf ein baldiges, gesundes Wiedersehen!

 

Mit herzlichen Grüßen im Namen des gesamten Teams von der OGGS Birkenhöhe.

Gabriele Schmitz

 

 

Elternbrief vom 21.03.2020

Aktualisierte Regelungen zur Notbetreuung ab Montag, den 23.03.2020

Liebe Eltern,

am Freitag, den 20.03.2020, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW mitgeteilt:

„Coronavirus: Ausweitung der Notbetreuung an Schulen

Ministerin Gebauer: Schulen stellen Notbetreuung auch am Wochenende und in den Osterferien sicher

Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab dem kommenden Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern:

Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: „Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.“

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200320_Notbetreuung/index.html

siehe auch 8. Schulmail: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html

Was bedeutet das für unsere Schule?
Ab kommenden Montag haben alle Eltern unserer Schule, die nachweislich in Berufen im Bereich der "kritischen Infrastruktur" arbeiten, auch unabhängig von der beruflichen Situation des Partners/der Partnerin oder anderen Elternteils die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Es müssen also nicht mehr beide Elternteile in "kritischen Infrastrukturen" arbeiten! Für Alleinerziehende gelten die Regelungen weiter wie bisher.

Wir gewährleisten im Bedarfsfall eine Betreuung auch am Wochenende und in den Osterferien! Bitte melden Sie sich ab sofort per E-Mail (gs.birkenhoehe@stadt.wuppertal.de) bis Sonntagabend bei uns und übersenden uns bitte auch schnellstmöglich die Bescheinigung Ihres Arbeitgebers sowie den Vordruck mit dem Antrag auf Betreuung zu, falls diese Regelung für Sie zutrifft. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail auch eine Telefonnummer an, unter der wir Sie regelmäßig erreichen können. Sollten Sie dennoch telefonisch mit uns in Kontakt treten wollen, sind wir am Montag, den 23.03.2020 zwischen 09:00 und 11:00 Uhr an (0202/ 563-2470) für Sie erreichbar und wir klären Ihre Fragen dann gerne gemeinsam!

Das Team der OGGS Birkenhöhe kann die geplante Ausweitung nachvollziehen angesichts der großen Herausforderungen, die zurzeit auf unsere gesamte Gesellschaft zukommen und zeigt sich solidarisch mit allen Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten! Wir werden innerschulisch für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen verträgliche Lösungen finden und die Notbetreuung zuverlässig gewährleisten!

Trotzdem eine Bitte: Gehen Sie verantwortungsvoll mit diesem Angebot um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen Sie alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren! Bitte beschreiben Sie daher in Ihrer E-Mail Ihre persönlichen Umstände, die Sie zu einer Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen veranlassen. Hierbei muss deutlich werden, dass eine Betreuung im privaten Umfeld gar nicht gewährleistet werden kann.

Bitte bedenken Sie, dass die Schulschließungen zum Ziel haben, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Jede davon getroffene Ausnahme führt zu einer Abschwächung des verfolgten Ziels.

Das Team der OGGS Birkenhöhe ist sicher, dass wir gemeinsam die schwierigen Zeiten bewältigen werden und wünscht Ihnen von Herzen, dass Sie gesund bleiben.

 

Im Namen des Kollegiums und der Betreuung grüßen Sie herzlichst

Gabriele Schmitz                   Ute Christ

 

 

Vorläufige Regelungen zur Notbetreuung - 15.03.2020

Liebe Eltern,

wie Sie unseren Infos von Freitag entnehmen können, werden ab Montag die Schulen in Wuppertal geschlossen und ab Mittwoch, 18.03.2020, nur noch in Ausnahmefällen Kinder in die Notbetreuung aufgenommen! Hierzu gibt es inzwischen eine Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, hier ein Auszug zu den Aufnahmevoraussetzungen in eine Notbetreuung:

Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Erziehungsberechtigten sogenannte "Schlüsselpersonen" sind. Das sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Wir hoffen, dass wir spätestens am Montag einen Musterbrief erhalten werden, den wir Ihnen hier auf der Homepage und als Elternbrief per E-Mail über die Schul- und Klassenpflegschaften zur Verfügung stellen können. Nach letztem Stand gelten folgende Kriterien für die Zulassung zur Notbetreuung, die ich als Schulleitung streng überprüfen muss:

Ihr Kind wird nur zugelassen, wenn alle Erziehungsberechtigten und/oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebenden Personen zu einer der oben aufgeführten Berufsgruppen gehören.
Für alle entsprechenden Erwachsenen muss dann eine eigene Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden.
Diese Bescheinigungen sind bis spätestens Dienstag, 17.03.2020, 11.00 Uhr schriftlich in unserer Schule einzureichen.
Die Bescheinigung muss folgendes enthalten:

Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie eine unverzichtbare Schlüsselrolle für das Unternehmen innehaben. Dazu gehört auch eine kurze Information über die entsprechende Tätigkeit vor Ort.

Wir werden Sie rechtzeitig informieren, ob Ihr Kind für eine Notbetreuung in Frage kommt. Wie die Notbetreuung genau aussehen wird, werden wir schulintern bis spätestens Dienstagmittag festlegen und den entsprechenden Eltern mitteilen.

Ich bitte Sie noch einmal, alles dafür zu tun, die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Gesundheitsschutz der Kinder hat Vorrang vor der Betreuung!

Bitte prüfen Sie deswegen regelmäßig ihre Mails und schauen Sie auf unsere Homepage!

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie vor allem Gesundheit und etwas Gelassenheit trotz dieser außergewöhnlichen Umstände!!

Im Namen des gesamten Teams der OGGS Birkenhöhe ganz herzliche Grüße!

Ihre Gabriele Schmitz

 

Wuppertal, den 14.03.2020

Aktuelle Informationen des Wuppertaler Krisenstabs von Samstag, 14.03.2020

Weitere Vorgehensweise der OGGS Birkenhöhe

Liebe Eltern,

der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat am Samstag, den 14.03.2020, weitere konkrete Informationen zur Schließung der Wuppertaler Schulen und Kitas veröffentlicht. Diese Informationen betreffen unter anderem die Einrichtung von Notgruppen in Schulen und Kitas.

Schließung der Schulen

Ebenfalls ab Montag, 16. März, werden bis zum Beginn der Osterferien alle Schulen geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits ab Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Ab Mittwoch gibt es lediglich eine Notbetreuung. Dies gilt ausschließlich für Kinder von Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten. Diese Notbetreuung gilt für Kinder in den Klassen 1 bis 6. Quelle: www.wuppertal.de

Darüber hinaus erhalten alle Schulen in NRW zeitnah eine neue Schulmail hinsichtlich der Einrichtung von Notgruppen und den Voraussetzungen (konkrete Berufsliste) für eine Aufnahme eines Kindes in eine Notgruppe.

Es wird voraussichtlich wie in den Kitas erforderlich sein, auch in den Schulen einen Nachweis über die Unentbehrlichkeit durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten zu erbringen.

Nochmal die dringende Bitte, Ihr Kind nach Möglichkeit auch schon am Montag nicht mehr in die Schule zu schicken! Es findet kein Unterricht mehr statt!

Ab Mittwoch gilt: Nur in dringenden Notfällen, falls Sie als Erziehungsberechtigte (beide Elternteile!) oder als Alleinerziehende zu dem oben benannten Personenkreis gehören, werden wir die Notbetreuung gewährleisten können!

Das Kollegium unserer Schule sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Offenen Ganztags werden am Montag die konkrete Umsetzung an unserer Schule besprechen.

Im Anschluss werden wir alle Eltern informieren!

Wir werden ebenfalls am Montag eine konkretere Regelung bezüglich der Lernmaterialien (Übungshefte, Schulbücher usw.) für die häusliche Übung treffen und Sie darüber im Anschluss informieren!

 

Elternbrief vom 13.03.2020:

Sehr geehrte Eltern,

 hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

 1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.
Dies bedeutet, dass bereits ab Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.2020) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Wir müssen wissen welche Kinder an der Notbetreuung Montag  - Dienstag teilnehmen.

Bitte schicken Sie eine E-Mail bis Sonntagnachmittag  an die Klassenlehrinnen, damit wir planen können. Bitte schreiben Sie hier genau rein, von wann bis wann ihr Kind in der Zeit von 8 – 16.00 Uhr anwesend ist.

Die Betreuung nach Schulschluss ist nur für Kinder, die in der Betreuung und OGGS angemeldet sind!

 2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT ab Mittwoch, 18.03.2020

 Für Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten,  wird es voraussichtlich eine Notbetreuung geben damit sie wegen der Betreuung  ihrer Kinder nicht im Dienst ausfallen. Dazu erhalten Sie noch weitere Informationen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Schmitz im Namen des Teams der GS Birkenhöhe